Keep the World Foundation gemeinnützige Stiftungsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Bockenheimer Landstr. 101, 60325 Frankfurt am Main.
Keep the World Foundation gemeinnützige Stiftungsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Roswitha, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒.
Keep the World Foundation gemeinnützige Stiftungsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main.Bestellt als Geschäftsführer: Frank, Roswitha, Baden-Baden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Fasold, Klaus, Waldems, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Keep the World Foundation gemeinnützige Stiftungsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführerin: Roßbach, Manuela, Königswinter, * ‒.‒.‒‒.
Keep the World Foundation gemeinnützige Stiftungsgesellschaft m.b.H., Frankfurt am Main, Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2009 mit Änderung vom 03.08.2009. Geschäftsanschrift: Palmengartenstraße 14, 60325 Frankfurt am Main. Gegenstand: (1) Die Stiftungsgessellschaft ist eine Organisation für humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe. Sie ist auch eine Fördergesellschaft für humanitäre Hilfsorganisationen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. (2) Die Stiftungsgesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar, überwiegend jedoch mittelbar i.S. von§ 58 Nr. 1 der Abgabenordnung, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. (3) Zweck der Stiftungsgesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die wegen ihres geistigen, körperlichen oder seelischen Zustandes oder wegen ihrer wirtschaftlichen Lage auf Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne von § 53 der Abgabeordnung, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (4) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die folgenden Tätigkeiten, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) die Information der Öffentlichkeit und einzelner Personen über die allgemeine Lebenssituation von Menschen in humanitären Notsituationen und deren Lebensumstände, insbesondere in Entwicklungsländern sowie in sonstiger Weise von Not und Katastrophenfällen betroffenen Personen sowie über die von der Stiftungsgesellschaft - oder anderen geförderten Hilfsorganisationen - vorgesehenen und geleisteten Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung oder Verbesserung dieser Situationen und Lebensumstände; b) die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der in Absatz 2 und Absatz 3 genannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerlich begünstigte Körperschaften, um Menschen, die in der Regel außerhalb Deutschlands von humanitären Notsituationen aber auch Katastrophen betroffen sind, beizustehen; hierzu gehört auch die Beratung von potentiellen Spendern, insbesondere Unternehmen der Wirtschaft; c) die Entwicklung von Instrumenten zur Spendengenerierung und Sammlung und Verwaltung der eingehenden Spenden; d) die Bildung eines dauerhaften Partnerpools von Unternehmen und Verbänden der deutschen Wirtschaft für die schnelle Organisation von Hilfe in Katastrophenfällen und die Unterstützung von langfristigen Hilfsprojekten; e) die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Linderung der Not von Menschen durch eigene soziale, sozio-kulturelle und sozio-ökologische Hilfsprojekte in Sinne von Absatz 2 und Absatz 3. (5) Die Stiftungsgesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (6) Mittel der Stiftungsgesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. (7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftungsgesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (8) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Stiftungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fasold, Klaus, Garmisch-Partenkirchen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Roßbach, Manuela, Königswinter, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.