KehmMotors Verwaltungs GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale (Hauptstr. 9, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale). Die Verschmelzung wurde am 9.2.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRB 3124).
KehmMotors Verwaltungs GmbH, Bad Neustadt a.d. Saale (Hauptstr. 9, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Autohaus Kehm GmbH mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d.Saale (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3124) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.