Kehrbaum Carbon Prozess GmbH, Ibbenbüren, Rudolf-Diesel-Str. 6 - 12, 49479 Ibbenbüren.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kehrbaum Carbon Prozess GmbH & Co. KG am 19.05.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kehrbaum Carbon Prozess GmbH, Ibbenbüren, Rudolf-Diesel-Str. 6 - 12, 49479 Ibbenbüren.Geschäftsanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 6 - 12, 49479 Ibbenbüren. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 09.04.2009 mit der KCP Kehrbaum Carbon Prozess GmbH & Co. KG mit Sitz in Ibbenbüren (Amtsgericht Steinfurt HRA 4286) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.