Keil Verwaltungs-GmbH, Schwerte (Ostfeld 1 - 2, 58239 Schwerte). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MK Automobile GmbH am 20.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Keil GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schwerte (Im Ostfeld 1-2, 58239 Schwerte). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MK Automobile GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 7581) am 12.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Keil Verwaltungs-GmbH, Schwerte (Ostfeld 1 - 2, 58239 Schwerte). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.03.2007 mit der MK Automobile GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen, HRB 7581) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Keil GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Schwerte (Im Ostfeld 1-2, 58239 Schwerte). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16. März 2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16. März 2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16. März 2007 mit der MK Automobilie GmbH mit Sitz in Schwerte (Amtsgericht Hagen HRB 7581) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Keil GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Marienheide (Im Ostfeld 1-3, 58239 Schwerte). Der Sitz ist nach Schwerte verlegt (jetzt AG Hagen HRA 5205).
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