Keim Dental-Technik GmbH, Röttenbach, Forstacker 1, 91341 Röttenbach. Die Verschmelzung wurde am 10.09.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 10107).
Keim Dental-Technik GmbH, Röttenbach, Forstacker 1, 91341 Röttenbach. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Keim Norbert, Hemhofen, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Meko-Dent Inhaber Norbert Keim e.K. mit dem Sitz in Hemhofen geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.