HRB 12749: Kelder-Reisen GmbH, Minden, Hünenbrink 7 a, 32423 Minden. Einzelprokura: Fründt, Adrian, Minden, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Mars, Augustinus, Minden, * ‒.‒.‒‒.
Kelder-Reisen GmbH, Minden, Hünenbrink 7 a, 32423 Minden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.09.2011 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kelder-Reisen GmbH, Minden, Hünenbrink 7 a, 32423 Minden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hünenbrink 7 a, 32423 Minden. Gegenstand: Betrieb eines Omnibusunternehmens, welches sowohl eigene Reisen veranstaltet und durchführt, als auch Reisen vermittelt. Daneben werden Busse im Linienverkehr eingesetzt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mars-Fründt, Christine, Minden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mars, Augustinus, Minden, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des Vermögens der Kelder-Reisen Inh. Christine Mars-Fründt e.K. Omnibusbetrieb mit Sitz in Minden (AG Bad Oeynhausen HR A 3434 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2011. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.