HRA 725486: Keller Design GmbH & Co. KG, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 725486:Keller Design GmbH & Co. KG, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Liquidator vertritt einzeln. Bestellt als Liquidator: Keller, Herbert, Engelsbrand, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Keller Design GmbH & Co. KG, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Keller, Herbert Besitzunternehmen e.K.", Simmozheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 725559) am 21.09.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Keller Design GmbH & Co. KG, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Keller Design GmbH Werbeagentur", Simmozheim (Amtsgericht Stuttgart HRB 331418) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Keller Design GmbH & Co. KG, Simmozheim, Im Mönchgraben 16, 75397 Simmozheim.Der Einzelkaufmann Keller, Herbert, Engelsbrand, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Keller, Herbert Besitzunternehmen e.K.", Simmozheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 725559) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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