Keller Versicherungsbüro GmbH & Co. KG, Barbelroth (Schützenstraße 1, 76889 Barbelroth). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.07.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.07.2006 und des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2006 das Vermögen des Versicherungsbüro Frank Keller e.K. mit Sitz in Barbelroth (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30033) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 07.09.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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