HRB 16775: Kellnerruf GmbH, Meerbusch, Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 16775: Kellnerruf GmbH, Meerbusch, Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
HRB 16775: Kellnerruf GmbH, Meerbusch, Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 178/15) vom 24. Oktober 2016 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Kellnerruf GmbH, Meerbusch, Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Nicht mehr Geschäftsführer: Mönnich, Maren, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heinrichs, Ralf, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kellnerruf GmbH, Meerbusch, Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16. August 2012. Geschäftsanschrift: Am Nierster Pfad 1, 40668 Meerbusch. Gegenstand: Handel mit Gastronomie-Produkten und artverwandten Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Mönnich, Maren, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.