Nummer
der
Eintragung |
a) Name
b) Sitz, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
a) Rechtsform
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
|
b)
Eingetreten als
Partner:
Lupp, Philipp, Steuerberater, Esslingen am Neckar, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
27.02.2023
Kummler |
PR 170: Kelm, Mattern, Steffen & Partner mbB, Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart (Tübingerstr. 6, 70178 Stuttgart). Ausgeschieden als Partner: Baschnagel, Matthias, Steuerberater, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
PR 170: Kelm, Mattern, Steffen & Partner mbB, Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart (Tübingerstr. 6, 70178 Stuttgart). Eingetreten als Partner: Gad El Karim, Josef, Steuerberater, Leinfelden-Echterdingen, * ‒.‒.‒‒; Roser, Tim, Steuerberater, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
PR 170: Kelm, Mattern, Steffen & Partner mbB, Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart (Tübingerstr. 6, 70178 Stuttgart). Ausgeschieden als Partner: Dumann, Karsten, Steuerberater, Magstadt, * ‒.‒.‒‒.
PR 170: Kelm, Mattern, Steffen & Partner mbB, Steuerberater, Rechtsanwälte, Stuttgart (Tübingerstr. 6, 70178 Stuttgart). Personenbezogene Daten geändert bei Partner: Dumann, Karsten, Steuerberater, Magstadt, * ‒.‒.‒‒; Kieser, Florian Horst, Steuerberater, Bietigheim, * ‒.‒.‒‒; Mattern, Bernd Heinz, Steuerberater, Ostfildern, * ‒.‒.‒‒. Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.03.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Partnerschaftsgesellschaft "Lehmann & KMS Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720067) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen