VR 3183: Kels- und Wiedemeyer-Stiftung e.V., Düsseldorf (Alt Pempelfort 2 c/o Radeberger Gruppe, 40211 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schultheiss-Jubiläumsspende Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 10.12.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 3183: Kels- und Wiedemeyer-Stiftung e.V., Düsseldorf (Alt Pempelfort 2 c/o Radeberger Gruppe, 40211 Düsseldorf). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Schultheiss-Jubiläumsspende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 8134 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.