Kemena Fashion GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen (Mindener Str. 22-24, 32545 Bad Oeynhausen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fashion Store GmbH & Co. KG am 25.04.2007 eingetragen worden.
Kemena Fashion GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen (Mindener Str. 22-24, 32545 Bad Oeynhausen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.12.2006 mit der Fashion Store GmbH & Co. KG mit Sitz in Bünde (AG Bad Oeynhausen HRA 6500) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kemena Fashion GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen (Mindener Str. 22-24, 32545 Bad Oeynhausen, Einzelhandel mit Textilien und Accessoires). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kemena Fashion Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen (Bad Oeynhausen HRB 9547), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.