HRB 10459:Kemmerich IND GmbH, Attendorn, Albert-Kemmerich-Strasse 1-3, 57439 Attendorn.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18. September 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 18. September 2014 mit der Kemmerich Holding International GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen HRA 8719) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 10459:Kemmerich IND GmbH, Attendorn, Albert-Kemmerich-Strasse 1-3, 57439 Attendorn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18. August 2014. Geschäftsanschrift: Albert-Kemmerich-Strasse 1-3, 57439 Attendorn. der Erwerb sowie das Halten von Unternehmen, Unternehrnensteilen oder Gesellschaftsbeteiligungen im In- und Ausland. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bergen, Thomas, Linz a Rhein, * ‒.‒.‒‒; Kemmerich, Josef, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen aus dem Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 25.000,00 an der Kemmerich Holding GmbH, Attendorn der Gebr. Kemmerich GmbH mit Sitz in Attendorn (AG Siegen - HRB 7019) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 18. August 2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.