HRB 703252: Kemmler Baustoffe GmbH, Donaueschingen, Rudolf-Diesel-Str. 2, 78166 Donaueschingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.07.2017 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 703252: Kemmler Baustoffe GmbH, Donaueschingen, Rudolf-Diesel-Str. 2, 78166 Donaueschingen. Prokura erloschen: Mauthe, Jürgen, Sulz am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kemmler Baustoffe GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 1053) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 703252: Kemmler Baustoffe GmbH, Donaueschingen, Rudolf-Diesel-Str. 2, 78166 Donaueschingen. Bestellt als Geschäftsführer: Binder, Kurt, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.
Kemmler Baustoffe GmbH, Donaueschingen, Rudolf-Diesel-Str. 2, 78166 Donaueschingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Julien, Philippe, Tübingen, * ‒.‒.‒‒.
Kemmler Baustoffe GmbH, Donaueschingen, Rudolf-Diesel-Str. 2, 78166 Donaueschingen.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Kemmer Baustoffe GmbH", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410074) am 08.10.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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