HRA 2804 CB: Kemp-Koh Süd GmbH & Co. KG, Golßen, Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen. Inhaber: Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: Kemp-Koh Verwaltungs GmbH, Golßen (Amtsgericht Cottbus, HRB 10300 CB); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kemp-Koh GmbH Wurst- und Feinkosthandel & Co. Vertriebs und Verwaltungs KG, Sitz: Golßen Wusterhausen (Amtsgericht Cottbus, HRA 2557 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11078 CB: Kemp-Koh Süd Verwaltungs GmbH, Golßen, Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Kemp-Koh GmbH Wurst- und Feinkosthandel (Amtsgericht Cottbus,HRB 10300) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRA 2804 CB: Kemp-Koh Süd GmbH & Co. KG, Golßen, Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Kemp-Koh Süd Verwaltungs GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Kemp-Koh GmbH Wurst- und Feinkosthandel, Königs Wusterhausen (Amtsgericht Cottbus, HRB 10300 CB)
Kemp-Koh Süd GmbH & Co. KG, Golßen, Miraustraße 68, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Golßen Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Golßen verlegt (Amtsgericht Cottbus, HRA 2804 CB).jetzige Anschrift: Am Klinkenberg 1 15938 Golßen.
Kemp-Koh Süd Verwaltungs GmbH, Golßen, Miraustraße 68, 13509 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Golßen Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Golßen verlegt (Amtsgericht Cottbus, HRB 11078 CB). Neue inländische Geschäftsanschrift: Am Klinkenberg 1, 15938 Golßen..
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