HRB 15904: Kemper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vreden, Von-Siemens-Straße 20, 48691 Vreden. Personenstandsdaten geändert, nunmehr Einzelprokura: Scholte van Mast, Elisabeth, Vreden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15904: Kemper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vreden, Von-Siemens-Straße 20, 48691 Vreden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Michael, Herten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15904: Kemper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vreden, Von-Siemens-Straße 20, 48691 Vreden. Einzelprokura: Richter, Elisabeth, Vreden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15904: Kemper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vreden, Von-Siemens-Straße 20, 48691 Vreden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der Kemper Solar GmbH mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 13033) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15904: Kemper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vreden, Von-Siemens-Straße 20, 48691 Vreden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2019 mit der Kemper Solarinvest GmbH mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld, HRB 3354) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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