Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Laschet, Andreas, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
15.02.2024
Müller
b)
Fallnummer 3 |
HRB 220878: Kendrion INTORQ GmbH, Aerzen, Wülmser Weg 5, 31855 Aerzen. Gegenstand von Amts wegen ergänzt, nun: Die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Erzeugnissen der Antriebstechnik und Dienstleistungen auf diesem Gebiet sowie alle zur Förderung dieses Geschäfts dienlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Kapital von Amts wegen ergänzt, nun: 25.000,00 EUR.
HRA 100863: INTORQ GmbH & Co. KG., Aerzen, Wülmser Weg 5, 31855 Aerzen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 im Wege des Formwechsels in die Kendrion INTORQ GmbH, Aerzen (AG Hannover HRB 220878) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 220878: Kendrion INTORQ GmbH, Aerzen, Wülmser Weg 5, 31855 Aerzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.11.2020. Geschäftsanschrift: Wülmser Weg 5, 31855 Aerzen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knoke, Lars, Hameln, * ‒.‒.‒‒; Dr. Laschet, Andreas, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der INTORQ GmbH & Co. KG, Aerzen (AG Hannover HRA 100863) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020. Mit der Kendrion Holding Germany GmbH, Markdorf (AG Freiburg i. Br. HRA 704749) als herrschendem Unternehmen ist am 18.11.2020 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100863: INTORQ GmbH & Co. KG., Aerzen, Wülmser Weg 5, 31855 Aerzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.09.2020 mit der Kendrion (Aerzen) GmbH mit Sitz in Aerzen (Amtsgericht Hannover HRB 205354) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.