Kenia Hotelbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Humboldtstr. 140-144, 51149 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden REWE Touristik Hotels & Investments GmbH am 07.12.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kenia Hotelbeteiligungsgesellschaft mbH, Köln (Humboldtstr. 140-144, 51149 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der REWE Touristik Hotels & Investments GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln, HRB 51388) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.