HRA 4034: Keppel Management GmbH & Co. KG, Krefeld, Eichendorffstraße 46, 47800 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2020 mit der Keppel GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 5838) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4034: Keppel Management GmbH & Co. KG, Krefeld, Westpreußenstraße 4, 47809 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Eichendorffstraße 46, 47800 Krefeld.
HRA 4034: Keppel Management GmbH & Co. KG, Krefeld, Westpreußenstraße 4, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2018 mit der AZS Allgemeiner Zustell-Service Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 5480) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 4034: Keppel Management GmbH & Co. KG, Krefeld, Westpreußenstraße 4, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2015 mit der Keppel GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz, HRB 5108) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.