HRA 3838: Kern Industrie Automation GmbH & Co KG, Höhr-Grenzhausen, Bergstraße 63a, 56203 Höhr-Grenzhausen. Einzelprokura: Kohlhaas, Thomas Albert, Heiligenroth, * ‒.‒.‒‒; Quittschalle, Bernd, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 3838: Kern Industrie Automation GmbH & Co KG, Ransbach-Baumbach, Rheinstr. 183, 56235 Ransbach-Baumbach. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Höhr-Grenzhausen. Änderung der Geschäftsanschrift: Bergstraße 63a, 56203 Höhr-Grenzhausen.
HRA 3838:Kern Industrie Automation GmbH & Co KG, Ransbach-Baumbach, Rheinstr. 183, 56235 Ransbach-Baumbach.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2015 mit der Kern Industrie Automation Service Division Iserlohn GmbH mit Sitz in Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur HRB 24025) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.