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Kerschensteiner Immo GmbH, Kitzingen (HRB 1452)

Firmendaten

Anschrift
Im Eigen 12
97318 Kitzingen
Frühere Anschriften: 1
Mainbernheimer Str. 97 b, 97318 Kitzingen
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 1452
Amtsgericht: Würzburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kerschensteiner Immo GmbH aus Kitzingen ist im Handelsregister Würzburg unter der Nummer HRB 1452 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Kerschensteiner Immo GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Halten und Verwalten eigenen Vermögens.' Die Kerschensteiner Immo GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 17.06.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 21.12.2017
Veränderung

HRB 1452: Auto Kerschensteiner GmbH, Kitzingen, Im Eigen 12, 97318 Kitzingen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2017 hat die Änderung der Ziff. I. (Firma) und III. (Gegenstand und Zweck des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Kerschensteiner Immo GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Halten und Verwalten eigenen Vermögens.

Calendar 21.12.2017
Veränderung

HRB 1452: Auto Kerschensteiner GmbH, Kitzingen, Mainbernheimer Straße 97 b, 97318 Kitzingen. Geschäftsanschrift: Im Eigen 12, 97318 Kitzingen. Die IKH - Immo GmbH mit dem Sitz in Saalfelden am Stein. Meer/Österreich (Österreichisches Firmenbuch 268215) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.08.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 25.09.2017 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 02.09.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 1452: Auto Kerschensteiner GmbH, Kitzingen, Mainbernheimer Straße 97 b, 97318 Kitzingen. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass am 24.08.2017 der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.2. An der Verschmelzung sind die IKH - lmmo GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) österreichischen Rechts mit Sitz in Saalfelden / Österreich, als übertragende Gesellschaft und die Auto Kerschensteiner GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) deutschen Rechts mit Sitz in Kitzingen / Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.3. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen beim LandesgerichtSalzburg / Österreich im Firmenbuch unter FN 268512 i. Die übernehmendeGesellschaft ist eingetragen beim Amtsgericht Würzburg im Handelsregisterunter HRB 1452.4. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaft gemäß § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Im Eigen 12 in 97318 Kitzingen geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.5. Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der übernehmenden GesellschaftFür Minderheitsgesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bestehen keine verschmelzungsspezifischen besonderen Rechte.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von außenstehenden Minderheitsgesellschaftern der übertragenden Gesellschaft ist entbehrlich, da Minderheitsgesellschafter bei der übertragenden Gesellschaft nicht vorhanden sind.6. Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden GesellschaftGemäß § 13 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-VerschG) ist den Gläubigern einer Gesellschaft, die ihr Vermögen auf eine aus der Verschmelzung hervorgehende Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat überträgt, wenn sie sich binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, schriftlich zu diesem Zweck melden, für die bis dahin entstehenden Forderungen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Einer solchen Glaubhaftmachung bedarf es nicht, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft, wie sie nach der Eintragung der Verschmelzung besteht, niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Fall des lnsolvenzverfahrens ein Recht aufvorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben.Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 EU-VerschG sind bekannte Gläubigern der übertragenden Gesellschaft unmittelbar zu verständigen, wenn die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der aus der Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft niedriger ist als die Summe des Nennkapitals und der gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft.Der Gläubigerschutz nach § 226 des österreichischen Bundesgesetzes über Aktiengesellschaften (AktG) bleibt davon unberührt. Dieser sieht vor, dass den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Vollständige Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos unter folgender Anschrift eingeholt werden:IKH - lmmo GmbHLofererstraße 42a5760 SaalfeldenÖsterreich

Historie 1

21.12.2017
Adressänderung

Alte Anschrift:
Mainbernheimer Str. 97 b
97318 Kitzingen

Neue Anschrift:
Im Eigen 12
97318 Kitzingen

Firmenname geändert

alt:
Auto Kerschensteiner GmbH

neu:
Kerschensteiner Immo GmbH