Kerstin Ritter Hörgeräte GmbH, Simmern, Schlossstraße 7, 55469 Simmern. Prokura erloschen: Bernhardt, Klaus, Kempfeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Kerstin Ritter Hörgeräte e.K. (Amtsgericht Bad Kreuznach HRA 20324) auftretenden Kaufmann Ritter, Kerstin, geb. ‒.‒.‒‒, Kempfeld übertragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55469 Simmern
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Amtsgericht: Bad Kreuznach
Rechtsform: GmbH