Keschtges Beteiligungs GmbH, Mainz, Frankenwaldstr. 6, 55129 Mainz. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Invenio Engineering Solutions AG am 13.12.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Keschtges Beteiligungs GmbH, Mainz, Frankenwaldstr. 6, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2011 und der außerordentlichen Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2011 mit der Invenio Engineering Solutions AG mit Sitz in Lorch-Espenschied/Rhg. (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 25629) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.