Kessel Geschäftsführungs GmbH, Vechelde, Raiffeisenstraße 2, 38159 Vechelde. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der GalvanoTec Verwaltungs GmbH mit Sitz in Vechelde (HRB 200486) verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers erfolgt. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Braunschweig
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