HRB 737243: Kessler Systems GmbH, Königseggwald, Lerchenweg 11-13, 88376 Königseggwald. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ostrach. Änderung der Geschäftsanschrift: Maria-Ferschl-Straße 5, 88356 Ostrach.
HRB 737243: Kessler Systems GmbH, Königseggwald, Lerchenweg 11-13, 88376 Königseggwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2017. Geschäftsanschrift: Lerchenweg 11-13, 88376 Königseggwald. Gegenstand: Handel mit und Vertrieb von elektronischen Baugruppen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kessler, Marc, Königseggwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Weisshaupt, Kerstin, Königseggwald, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Teilen des Vermögens (operativer Geschäftsbetrieb des Geschäftsbereichs "Handel mit und Vertrieb von elektronischen Baugruppen") aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kessler Systems GmbH" (künftig "Kessler Group GmbH"), Königseggwald (Amtsgericht Ulm HRB 725897) nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 30.11.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 30.11.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.