HRA 6009:Kettenring Handelsvertretungen GmbH & Co. KG, Würzburg, Kleiststraße 9, 97072 Würzburg.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
Kettenring Handelsvertretungen GmbH & Co. KG, Würzburg (Alfred-Nobel-Str. 36, 97080 Würzburg). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und Beschluss des einzelkaufmännischen Unternehmens vom 24.08.2007 Teile des Vermögens des Einzelunternehmens Dieter Kettenring Besitzfirma e.K. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 5986) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Kettenring Handelsvertretungen GmbH & Co. KG, Würzburg (Alfred-Nobel-Str. 36, 97080 Würzburg, Handelsvertretungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Kettenring Handelsvertretungen, Fleischwarenvertrieb GmbH, Würzburg (Würzburg HRB 2961), Die persönlich haftende Gesellschafterin ist für Geschäfte der Komplementärin mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Kettenring Handelsvertretungen GmbH & Co. KG, Würzburg (Alfred-Nobel-Str. 36, 97080 Würzburg). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 24.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2007 und Beschluss des einzelkaufmännischen Unternehmens vom 24.08.2007 Teile des Vermögens des Einzelunternehmens Kettenring Dieter Handelsvertretung e.V. mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRA 5985) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.