Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH, Aue, Lößnitzer Straße 98, 08280 Aue. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 20.08.2012 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Thomas Ketzer (nunmehr: Ketzer Holzverarbeitung e.K. mit Niederlassung in Aue (Amtsgericht Chemnitz HRA 6383)) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH, Aue, Lößnitzer Straße 98, 08280 Aue.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.1998 zuletzt geändert am 23.08.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz), bisher Königsbrück, Amtsgericht Dresden HRB 18624), 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geschäftsanschrift: Lößnitzer Straße 98, 08280 Aue. Gegenstand des Unternehmens: Ankauf und Vermarktung von Grundstücken und Immobilien aller Art, Bauträgertätigkeit sowie Ausübung des Friseuerhandwerkes, Zimmerei und Holzbau. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ketzer, Thomas, Aue, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH mit dem Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz, HRB 16613) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.
Wobau-K GmbH, Königsbrück, Am Schwanenteich 2, 01936 Königsbrück.Neuer Sitz: Aue. Geschäftsanschrift: Lößnitzer Str. 98, 08280 Aue. Der Sitz der Gesellschaft ist unter Änderung der Firma (Neue Firma: Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH) verlegt nach Aue (nun Amtsgericht Chemnitz HRB 26202).
Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH, Aue, (Lößnitzer Straße 98, 08280 Aue).Die Verschmelzung wurde am 26.08.2010 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Wobau-K GmbH, Königsbrück, Am Schwanenteich 2, 01936 Königsbrück.Geschäftsanschrift: Am Schwanenteich 2, 01936 Königsbrück. Die Ketzer Zimmerei und Holzbau GmbH mit dem Sitz in Aue (Amtsgericht Chemnitz HRB 16613) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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