IBBIG GmbH Institut für Bildung und Beratung im Gesundheitswesen, Kevelaer, Marienstraße 24, 47623 Kevelaer. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. (1) (Firma und Sitz) und § 2 Abs. (1) Gegenstandstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Kevelaer Immobilien GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und die Veräußerung von Grundbesitz. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kaysers, Heinz-Georg, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heil-Ferrari, Hans-Hermann, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒.
IBBIG GmbH Institut für Bildung und Beratung im Gesundheitswesen, Kevelaer, Marienstraße 24, 47623 Kevelaer. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kaysers, Heinz-Georg, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Heil-Ferrari, Hans-Hermann, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
IBBIG GmbH Institut für Bildung und Beratung im Gesundheitswesen, Kevelaer, Marienstraße 24, 47623 Kevelaer. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2010. Geschäftsanschrift: Marienstraße 24, 47623 Kevelaer. Gegenstand: Schulung und Beratung hauptsächlich in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Dr. Kaysers, Heinz-Georg, Kevelaer, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.