Key Plastics Lennestadt GmbH & Co. KG, Lennestadt-Grevenbrück, (Dr.-Paul-Müller-Str. 36, 57368 Lennestadt).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. August 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21. August 2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21. August 2008 mit der Key Plastics Wächtersbach GmbH mit Sitz in Wächtersbach (Amtsgericht Hanau, HRB 11051) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Müllerstr. 36, 57368 Lennestadt
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Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH & Co. KG