HRB 200810: Kfz Halle-Süd GmbH, Halle/S., Große Gosenstraße 1, 06114 Halle (Saale). Bestellt: Geschäftsführer: Mauer, Reinhard, Petersberg OT Teicha, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Korbas, Egon, Duisburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 200810: Kfz Halle-Süd GmbH, Halle/S., Große Gosenstraße 1, 06114 Halle (Saale). Die Ausothaus Halle-Süd Geselschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Halle (Saale) (Amtsgericht Stendal HRB 201755) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 200810: Kfz Halle-Süd GmbH, Halle/S., Große Gosenstraße 1, 06114 Halle (Saale). Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Geschäftsführer: Korbas, Egon, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Kala Karosseriebau- und Lackierbetrieb GmbH mit dem Sitz in Kabelsketal (Amtsgericht Stendal HRB 208709) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.