HRA 17050:Obstoj & Leykamm Kfz-Sachverständige GmbH & Co. KG, Nürnberg, Willstätterstr. 22, 90449 Nürnberg.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 16.07.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 und Zustimmungerklärung des Inhabers des übertragenden Unternehmens vom 16.07.2015 Teile des Vermögens von der Andreas Obstoj Kfz-Sachverständiger e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17169) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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