Ki-Pac Industriedienstleistungen GmbH, Gütersloh, Goethestraße 5, 33330 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.05.2013 mit der K.u.K. Verpackungsservice GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh, HRB 2534) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Gütersloh
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