KiJeTa UG (haftungsbeschränkt), Lage, Schötmarsche Straße 131, 32791 Lage. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
KiJeTa UG (haftungsbeschränkt), Lage, Schötmarsche Straße 131, 32791 Lage. Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichtes ist ein wesentlicher Satzungsmangel festgestellt worden; die Gesellschaft ist damit aufgelöst. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb vollständig eingestellt hat. Es ist nunmehr beabsichtigt, die Gesellschaft gem. § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen. Das hat dann zu geschehen, wenn eine Gesellschaft vermögenslos ist. Vermögenslosigkeit liegt vor, wenn die Gesellschaft nach der Auffassung eines vernünftig denkenden Kaufmanns ohne Aktivvermögen ist, wenn also das Stammkapital aufgebraucht ist und keine Vermögensstücke und Forderungen mehr vorhanden sind, die eine Liquidation sinnvoll erscheinen lassen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Gesellschaft vermögenslos ist. Der Liquidator kann binnen drei Monaten ab Bekanntmachung Widerspruch gegen die beabsichtigte Löschung beim Amtsgericht Lemgo einlegen.
KiJeTa UG (haftungsbeschränkt), Lage, Schötmarsche Straße 131, 32791 Lage. Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Liquidator: Kis, Jenö Tamas, Lage, * ‒.‒.‒‒. Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichts gemäß § 399 FamFG vom 29.09.2011 ist ein wesentlicher Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 60 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
KiJeTa UG (haftungsbeschränkt), Lage, Schötmarsche Straße 131, 32791 Lage. Es wird gemäß § 399 Abs. 2, Abs. 3 FamFG festgestellt, dass die Satzung der Gesellschaft einen Mangel enthält, weil die Gesellschaft entgegen der Angabe in der Satzung keinen Sitz im hiesigen Bezirk unterhält.
KiJeTa UG (haftungsbeschränkt), Lage, Schötmarsche Straße 131, 32791 Lage. Nach Erkenntnissen des Registergerichtes unterhält die Gesellschaft keinen Sitz mehr im hiesigen Bezirk. Das Auseinanderfallen von tatsächlichem und in der Satzung genanntem Sitz stellt einen Mangel des Gesellschaftsvertrages dar, der gemäß § 399 FamFG die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben kann.Der Gesellschaft wird aufgegeben, binnen eines Monats eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages durch den der Mangel behoben wird, herbeizuführen und zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, oder Widerspruch gegen die ansonsten beabsichtigte Löschung geltend zu machen und dabei nachzuweisen, dass die Gesellschaft doch im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Lemgo ihren Geschäftssitz unterhält. Geschieht dies nicht, ist beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Nichtigkeit der Bestimmung über den Sitz der Gesellschaft im Handelsregister zu löschen.
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