KiWi Windkraftanlagen GmbH Betreibergesellschaft, Bördeland, Kirschweg 9, 39175 Biederitz. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand: Entwicklung und Betreiben von Windkraftanlagen und anderen alternativen Energieerzeugungsanlagen; Maßnahmen zur naturwissenschaftlichen Bildung; die Gesellschaft kann alle Geschäfte im In- und Ausland betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Otto, Stefanie, Biederitz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
KiWi Windkraftanlagen GmbH Betreibergesellschaft, Bördeland, Grosse Strasse 31, 39221 Bördeland OT Biere. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 28.435,41 EUR auf 54.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens der Otto Windkraftanlagen e.K. und der Verschmelzung mit der KiWi Windkraftanlagen Biere Alpha GmbH sowie die Änderung des § 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Kirschweg 9, 39175 Biederitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 21.07.2011 sowie des Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Unternehmen der Otto Windkraftanlagen e.K. mit dem Sitz in Biederitz (Amtsgericht Stendal HRA 3195) übernommen. Die Ausgliederung ist am 29.07.2011 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und damit wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die KiWi Windkraftanlagen Betreibergesellschaft Biere Alpha GmbH mit dem Sitz in Biere (Amtsgericht Stendal HRB 109213) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.