HRB 195603 B: KidsKlubKita gGmbH, Berlin, Oehlertring 39, 12169 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: aufgrund Auflösung und Namensänderung nunmehr; Liquidator: Sander-Schneider, Astrid, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
VR 27333 B: KidsKlubKita e.V., Berlin. Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 2. Yaldiz, Nesin; Nicht mehr Schatzmeister: 3. Bechtluft, Michael; Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 20.12.2017 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die KidsKlubKita gGmbH mit Sitz in Berlin beschlossen. Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 195603 B) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 195603 B: KidsKlubKita gGmbH, Berlin, Oehlertring 39, 12169 Berlin. Firma: KidsKlubKita gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Oehlertring 39, 12169 Berlin; Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Kindertagesstätte zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Sander, Astrid, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2017 mit Änderung vom 22.01.2018 in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 7 (Liquidation); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KidsKlubKita e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 27333 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2017. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.