Kiefer Industrie-, Bau-, Sicherheits-Dienstleistungs GmbH, Nürnberg (Klingenhofstr. 52, 90411 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 26.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 1285).
Kiefer Industrie-, Bau-, Sicherheits-Dienstleistungs GmbH, Nürnberg (Klingenhofstr. 52, 90411 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.06.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der KIEFER GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 1285) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Der Ergebnisabführungsvertrag vom 16.12.1996 mit der KIEFER GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 1285) ist durch Aufhebung zum Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.