Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Baddeckenstedt, Zur Rast 9-11, 38271 Baddeckenstedt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co KG am 01.02.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Baddeckenstedt, Zur Rast 9-11, 38271 Baddeckenstedt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co. KG mit Sitz in Hohenhameln/Soßmar (AG Hildesheim HRA 100746) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Baddeckenstedt, Zur Rast 9-11, 38271 Baddeckenstedt.Der mit der Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co. KG in Hohenhameln (Hildesheim HRA 100746) am 11.12.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.10.2009 zum 30.04.2010 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Kiefer-Kate Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Baddeckenstedt (Zur Rast 9, 38271 Baddeckenstedt). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 7 (Gesellschafterversammlung, Gesellschafterbeschlüsse), 10 (Wettbewerbsverbot) und 12 (Allgemeine Vorschriften) beschlossen. § 5 Zif. 6 wurde ersatzlos gestrichen. Die Gesellschafterversammlung hat am 24.01.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2008 hat außerdem die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR auf 176.000,00 EUR beschlossen.