Kiefer-Kate-Abholmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohenhameln/Soßmar, Claustal 2, 31249 Hohenhameln/Soßmar.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.08.2010 mit der Meissner GmbH Kiefer-Katen & Co. KG mit Sitz in Hohenhameln/Soßmar (Amtsgericht Hildesheim, HRA 100746) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Absatz 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
31249 Hohenhameln
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Branche: 0 keine Angabe
Amtsgericht: Hildesheim
Rechtsform: GmbH