Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Schlesische Straße 9, 23617 Stockelsdorf |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren
bestellt, so wird die Gesellschaft durch die
Liquidatoren gemeinsam vertreten.
b)
Geändert, nun:
Liquidator:
Pulver, Andreas, Stockelsdorf, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
21.02.2025
Leux
b)
Fall 10 |
HRB 44255: ad tempus consulting Gesellschaft für Unternehmensmanagement mbH, Frankfurt am Main, An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Au 9, 61118 Bad Vilbel.
HRB 44255: ad tempus consulting Gesellschaft für Unternehmensmanagement mbH, Frankfurt am Main, Bornstraße 18, 61352 Bad Homburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: An der Welle 4, 60322 Frankfurt am Main.
HRB 44255: ad tempus consulting Gesellschaft für Unternehmensmanagement mbH, Frankfurt am Main, Bornstraße 18, 61352 Bad Homburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pieper, Manfred, Bad Homburg v. d. Höhe, * ‒.‒.‒‒; Weber, Michael, Offenbach am Main, * ‒.‒.‒‒.
HRB 44255: ad tempus consulting Gesellschaft für Unternehmensmanagement mbH, Frankfurt am Main, Bornstraße 18, 61352 Bad Homburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ad tempus Beteiligungs GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 45453) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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