HRB 719921: Kienzler Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Bellingen, Römerstraße 6, 79415 Bad Bellingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Bestellt als Geschäftsführer: Kienzler, Hendrik, Bad Bellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 719921: Kienzler Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Bellingen, Römerstraße 6, 79415 Bad Bellingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2019. Geschäftsanschrift: Römerstraße 6, 79415 Bad Bellingen. Gegenstand: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und Verpachtung von Grundbesitz und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Kienzler, Harro Johann, Bad Bellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kienzler, Cornelia, geb. Gösele, Bad Bellingen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Kienzler, Harro Johann, Bad Bellingen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Harro Kienzler Verpachtung e. K.", Bad Bellingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705908), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.03.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.