Kiesgrube Sönitz Verwaltungs GmbH, Niederau (Großenhainer Straße 32, 01689 Niederau). Die Verschmelzung wurde am 17.11.2005 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Kiesgrube Sönitz Verwaltungs GmbH, Niederau (Großenhainer Straße 32, 01689 Niederau). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2005 sowie Beschlüssen ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils von demselben Tage mit der B.K.U. Bau-, Kommunal- und Umwelttechnik GmbH Meißen mit dem Sitz in Meißen (Amtsgericht Dresden, HRB 4628) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.