HRB 280 OL: Kieswerk Groß Rünz GmbH, Lensahn, Bäderstr. 37, 23738 Lensahn. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Stamer, Peter; Geschäftsführer: 3. Stamer, Johann, * ‒.‒.‒‒, Plön; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4. Stamer, Moritz, * ‒.‒.‒‒, Plön; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 280 OL: Firma vormals: 3.Stamer Verwaltungsgesellschaft mbH, Lensahn, Bäderstr. 37, 23738 Lensahn. Name der Firma: Kieswerk Groß Rünz GmbH; Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Bäderstr. 37, 23738 Lensahn; Gegenstand: Die Gewinnung, Herstellung und der Vertrieb von Mineralerzeugnissen wie Kies und Sand in DIN-gerechten Franktionen sowie die Erzeugung bzw. Herstellung von Gütern für Betonsteine sowie Bauteile aus Beton, Naturstein und Terrazzo und Bauelementen in der Kieslagerstätte in Groß Rünz, Nordwestmecklenburg. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.08.12 ist der Gesellschaftsvertrag zum Zwecke der Verschmelzung durch Aufnahme der Kieswerk Groß Rünz mit Sitz in Groß Rünz (AG Schwerin, HRB 932) in § 1 Abs. 1 (Firma) sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 mit Änderung vom 31.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse derselben Tage ist die Kieswerk Groß Rünz GmbH mit Sitz in Groß Rünz (AG Schwerin, HRB 932) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
3.Stamer Verwaltungsgesellschaft mbH, Lensahn(Bäderstr. 37, 23738 Lensahn). Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 1.435,41 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 9 Abs. 2 (Gesellschafterbeschlüsse) geändert worden..
3.Stamer Verwaltungsgesellschaft mbH, Lensahn. Nicht mehr Geschäftsführer: Stamer, Karl-Heinz.