Kieswerk Mondorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niederkassel-Mondorf (Provinzialstrasse 160, 53859 Niederkassel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden CEMEX Kies & Splitt GmbH am 23.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kieswerk Mondorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Niederkassel-Mondorf (Provinzialstrasse 160, 53859 Niederkassel). Nicht mehr Geschäftsführer: Weiser, Matthias, Lohmar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der CEMEX Kies & Splitt GmbH mit Sitz in Ratingen (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 43012) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.