HRA 6813: Kilic Immobilien und Projekt Entwicklungs UG & Co. KG, Bochum, Burgstraße 66, 44867 Bochum. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Kilic Immobilien und Projekt Entwicklungs UG & Co. KG, Bochum, Burgstraße 66, 44867 Bochum. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 12/13) vom 19.02.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Kilic Immobilien und Projekt Entwicklungs UG & Co. KG, Bochum, Burgstraße 66, 44867 Bochum. (Gegenstand der KG ist Immobilienhandel und Projektentwicklung. Das Unternehmen kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen, hierzu gehört auch die Übernahme der Geschäftsführung anderer Unternehmen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Burgstraße 66, 44867 Bochum. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kilic UG (haftungsbeschränkt), Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 14073). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Kilic Immobilien Projekt Entwicklungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 10786) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.