HRB 751987: Kinder in Stuttgart gGmbH, Stuttgart, Knappenweg 42 i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Groos, Patricia, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
HRB 751987: Kinder in Stuttgart gGmbH, Stuttgart, Knappenweg 42 i, 70569 Stuttgart. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Kind e.V. Stuttgart", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6949) am 30.09.2015 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 751987:Kinder in Stuttgart gGmbH, Stuttgart, Knappenweg 42 i, 70569 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des ""Kind" e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6949) durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Der Verein ""Kind" e.V.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart VR 6949) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.07.2015 sämtliche von ihm betriebenen Kindertagesstätten auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.