HRB 13398: Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kutenhauser Straße 79, 32425 Minden.
HRB 13398: Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 17.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 18.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 55.000,00 EUR.
HRB 13398:Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden.Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der Geselschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1.Zweck der Gesellschaft ist: - die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, - die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern, - der Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, - soziale Gerechtigkeit für alle Kinder, - die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen, und die Weitergabe dieser Mittel zur ideellen und finanziellen Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zur Erfüllung ihrer Satzungszwecke kann sich die Gesellschaft Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1. S. 2 AO bedienen. 3. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass bei Bedarf im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG gezahlt werden kann. 5.Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.
Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und § 6 (Übertragung und Belastung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Kinderbetreuungsinitiative Minden gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR beschlossen.
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