Kinderhilfe im Landkreis Weilheim-Schongau gemeinnützige GmbH, Polling, Landkreis Weilheim-Schongau, Kirchplatz 3, 82398 Polling. .) Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Kinderhilfe im Landkreis Weilheim-Schongau gemeinnützige GmbH, Polling, Landkreis Weilheim-Schongau (Kirchplatz 3, 82398 Polling). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB. vom 01.02.2006 (Az. IN 479/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Kinderhilfe im Landkreis Weilheim-Schongau gemeinnützige GmbH, Polling, Landkreis Weilheim-Schongau (Kirchplatz 3, 82398 Polling). Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2005 hat die Änderung der §§ 5 (Bekanntmachung) und 9 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Die Geschäftsführer: Dr. Karmann, Peter, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒ und Koppold, Gottfried, Peißenberg, * ‒.‒.‒‒, sind nicht mehr von § 181 BGB befreit. Nicht eingetragen: Veröffentlichungsblatt ist nun nur noch der elektronische Bundesanzeiger.