HRB 16511: Kinderschutzbund KITA gGmbH, Minden, Kutenhauser Straße 79, 32425 Minden. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Jörg, Petershagen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kirschbaum, Martina, Minden., * ‒.‒.‒‒.
HRB 16511: Kinderschutzbund KITA gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kutenhauser Straße 79, 32425 Minden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hoffmann, Ilona, Petershagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16511: Kinderschutzbund KITA gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.05.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 16511: Kinderschutzbund KITA gGmbH, Minden, Simeonscarré 3, 32427 Minden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2019 mit Änderung des Gegenstandes in § 2 vom 15.04.2019. Geschäftsanschrift: Simeonscarré 3, 32427 Minden. Gegenstand: - Die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, - die Verwirklichung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, - die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung von Kindern, - der Schutz der Kinder vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, - soziale Gerechtigkeit für alle Kinder, - die Beteiligung von Kindern bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten sowie anderen Einrichtungen und Projekten der Kinder- und Jugendhilfe; weiterhin durch die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Die Gesellschaft kann auch Mittel zur ideellen und finanziellen Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften einschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Behm, Thomas Bouza, Minden, * ‒.‒.‒‒; Kirschbaum, Martina, Minden., * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Teilbetriebes der Kindertagesstätten "Marienkäfer" und "Löwenzahn" des Vereins Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Minden - Bad Oeynhausen e.V. mit Sitz in Minden (Amtsgericht Bad Oeynhausen, VR 41624 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.02.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.09.2018. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.