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Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH, Wiesloch (HRB 747339)

Firmendaten

Anschrift
Westliche Zufahrt 6
69168 Wiesloch
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2023
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 747339
Amtsgericht: Mannheim
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH aus Wiesloch ist im Handelsregister Mannheim unter der Nummer HRB 747339 verzeichnet. Nach der Gründung am 28.04.2023 hat die Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs. 2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe. Sie setzt sich ein für a) die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Rechte für Kinder und Jugendliche und die Umsetzung des UN- Übereinkommens über die Rechte des Kindes, b) die Verwirklichung einer kinder- und jugendfreundlichen Gesellschaft, c) die Förderung der geistigen, psychischen, sozialen und körperlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen; dabei werden die unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt, d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt jeder Art, e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen, f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen angemessene Beteiligung bei allen Entscheidungen, Planungen und Maßnahmen, die sie betreffen, g) die Förderung und Erhaltung einer kind- und jugendgerechten Umwelt, h) kinder- und jugendfreundliches Handeln der einzelnen Menschen und aller gesellschaftlicher Gruppen. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein-Neckar-Kreis - die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden-, in dem sie: a) Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendhilfe errichtet und betreibt, b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Kinder und Jugendlicher ergreift oder veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät, c) unmittelbar oder durch den Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. betriebenen Einrichtungen und Projekten Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen von diesen selbständig und eigenverantwortlich eingesetzt und verwaltet werden, d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung tätigen, ebenfalls gemeinnützigen Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele verfolgen, zusammenarbeitet und kinder- und jugendfreundliche Initiativen fördert, e) die öffentliche Meinung und das soziale Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit beeinflusst, f) Politik und Verwaltung zu kinder- und jugendfreundlichen Entscheidungen anregt und bei der Planung und Durchsetzung solcher Entscheidungen berät, g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft und der Medien gegenüber Kindern und Jugendlichen einfordert, h) Informationsmaterial und Publikationen erstellt, herausgibt und vertreibt, i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Kongresse durchführt, j) Mittel für die Verwirklichung der Vereinszwecke und die Förderung besonderer Aktivitäten einwirbt, k) Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Abs. 3 AO an die Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. erbringt. Kooperationsleistung ist die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten, I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57 Abs. 3 AO von der Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V. empfängt. Kooperationsleistung ist die pädagogische Leitung und die Qualitätssicherung. (3) Die Gesellschaft darf ihren Satzungszweck auch durch Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das Halten von Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§ 57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu gründen und sich an solchen zu beteiligen. (4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der Gesellschaft besteht nicht.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 26.000,00 EUR. Die Kinderschutzbund Wiesloch gGmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 03.10.2024)

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Registermeldungen 6

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
6 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Marinkas, Bianca, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt.
a)
02.10.2024
Pramhas
5 b)
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes
des übertragenden Rechtsträgers "Deutscher
Kinderschutzbund, Kreisverband Wiesloch und südlicher
Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch (Amtsgericht Mannheim
VR 350336) am 24.10.2023 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2
UmwG von Amts wegen eingetragen.
a)
05.12.2023
Vatter
4 26.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr) und § 5 (Stammkapital) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur
Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des
Vermögens des "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband
Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch
(Amtsgericht Mannheim VR 350336) auf 26.000,00 EUR im
Wege der Ausgliederung erhöht.
b)
Der Verein "Deutscher Kinderschutzbund, Kreisverband
Wiesloch und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e.V.", Wiesloch
(Amtsgericht Mannheim VR 350336) hat im Wege der
Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 28.07.2023 und der
Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
22.06.2023 und 28.07.2023 einen Teil seines Vermögens auf
die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert
(Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst
mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes
des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht
eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
a)
18.10.2023
Vatter
3 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Wiedemann, Bernd Herbert Rudolf, Wiesloch,
* ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wittkowski, Robert, St. Leon-Rot, * ‒.‒.‒‒
a)
04.10.2023
Vatter
2 c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in:
Die Gesellschaft ist im Sinne des § 52 Abs.
2 Abgabenordnung tätig und verfolgt selbst
unmittelbar die Förderung der Jugendhilfe.
Sie setzt sich ein für
a) die Verwirklichung der im Grundgesetz
verankerten Rechte für Kinder und
Jugendliche und die Umsetzung des UN-
Übereinkommens über die Rechte des
Kindes,
b) die Verwirklichung einer kinder- und
jugendfreundlichen Gesellschaft,
c) die Förderung der geistigen,
psychischen, sozialen und körperlichen
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen;
dabei werden die unterschiedlichen
geschlechtsspezifischen
Lebenssituationen von Kindern und
Jugendlichen besonders berücksichtigt,
d) den Schutz der Kinder und Jugendlichen
vor Ausgrenzung, Diskriminierung und
Gewalt jeder Art,
e) soziale Gerechtigkeit für alle Kinder und
Jugendlichen,
f) eine dem Entwicklungsstand von Kindern
und Jugendlichen angemessene
Beteiligung bei allen Entscheidungen,
Planungen und Maßnahmen, die sie
betreffen,
g) die Förderung und Erhaltung einer kind-
und jugendgerechten Umwelt,
h) kinder- und jugendfreundliches Handeln
der einzelnen Menschen und aller
gesellschaftlicher Gruppen.
(2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck
insbesondere durch folgende Maßnahmen
im Kreis Wiesloch und im südlichen Rhein-
Neckar-Kreis - die den Gegenstand des
Unternehmens
der Gesellschaft bilden-, in dem sie:
a) Einrichtungen und Projekte der Kinder-
und Jugendhilfe errichtet und betreibt,
b) Maßnahmen zum Schutz gefährdeter
Kinder und Jugendlicher ergreift oder
veranlasst, vorbeugend aufklärt und berät,
c) unmittelbar oder durch den Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
betriebenen Einrichtungen und Projekten
Mittel zur Verfügung stellt, die zum Zwecke
der Förderung der Partizipation von Kindern
und Jugendlichen von diesen selbständig
und eigenverantwortlich eingesetzt und
verwaltet werden,
d) mit anderen in Wiesloch und Umgebung
tätigen, ebenfalls gemeinnützigen
Körperschaften und Körperschaften des
öffentlichen Rechts, die vergleichbare Ziele
verfolgen, zusammenarbeitet und kinder-
und jugendfreundliche Initiativen fördert,
e) die öffentliche Meinung und das soziale
Klima durch ihre Öffentlichkeitsarbeit
beeinflusst,
f) Politik und Verwaltung zu kinder- und
jugendfreundlichen Entscheidungen anregt
und bei der Planung und Durchsetzung
solcher Entscheidungen berät,
g) verantwortliches Handeln der Wirtschaft
und der Medien gegenüber Kindern und
Jugendlichen einfordert,
h) Informationsmaterial und Publikationen
erstellt, herausgibt und vertreibt,
i) Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen
und Kongresse durchführt,
j) Mittel für die Verwirklichung der
Vereinszwecke und die Förderung
besonderer Aktivitäten
einwirbt,
k) Kooperationsleistungen im Sinne des §
57 Abs. 3 AO an die Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
erbringt. Kooperationsleistung ist die
Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten,
I) Kooperationsleistungen im Sinne des§ 57
Abs. 3 AO von der Deutscher
Kinderschutzbund Kreisverband Wiesloch
und südlicher Rhein-Neckar-Kreis e. V.
empfängt. Kooperationsleistung ist die
pädagogische Leitung und die
Qualitätssicherung.
(3) Die Gesellschaft darf ihren
Satzungszweck auch durch Hilfspersonen
(§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO), und durch das
Halten von Beteiligungen an
steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften (§
57 Abs. 4AO) verwirklichen. Sie ist
berechtigt, Mitgliedschaften in Vereinen und
Verbänden einzugehen, Gesellschaften zu
gründen und sich an solchen zu beteiligen.
(4) Ein Rechtsanspruch auf Leistung der
Gesellschaft besteht nicht.
a)
06.07.2023
Bertram
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Historie 3

02.10.2024
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Bianca Marinkas
Geschäftsführer

04.10.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Robert Wittkowski
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Bernd Herbert Rudolf Wiedemann
Geschäftsführer

22.05.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Robert Wittkowski
Geschäftsführer