Kindertagesstätte Käferhaus e.V., Leipzig (Könneritzstr. 47, 04229 Leipzig). Die Abspaltung wurde am 07.04.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
Kindertagesstätte Käferhaus e.V., Leipzig (Könneritzstr. 47, 04229 Leipzig). Entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Ganzes des Leipzig International School e.V., mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, VR 1221) im Wege der Abspaltung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 06.12.2005 sowie Beschluss derMitgliederversammlung und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom selben Tag. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.